4 Std. zwischen zwei Proben
5 Std. vor Haupt- und Generalproben
4 Std. zwischen Vorstellungen, Vormittagsvorstellung und Probe
5 ½ Std. für Solo vor großen Partien/Rollen
5 ½ Std. für Opernchor vor großen Choropern
5 ½ Std. für Tanz: wenn es sich ausschließlich um eine Ballettvorstellung handelt
Ausgleich bei Verkürzung der Ruhezeiten
1/3 Tagesgage Verkürzung der Ruhezeit um 1 Stunde
2/3 Tagesgage Verkürzung um 2 Stunden
39 Stunden pro Woche, mit der Möglichkeit, die Arbeit auf bis zu 44 Stunden auszuweiten. Die Überstunden müssen innerhalb von 4 Wochen ausgeglichen werden, damit der Erholungseffekt wirksam wird.
Wir schlagen Folgendes vor:
1 Rahmen = 4 Std.
2 Rahmen = max. 7 Std.
Max. 2 Rahmen pro Tag
Max. 10 Rahmen pro Woche für Solobeschäftigte
Max. 8 Rahmen pro Woche für Opernchor und Tanz
Aktuell diskutieren wir zwei Modelle:
- Das Rahmen-Modell, es operiert mit Einsatz-Rahmen für tagesplanabhängig Beschäftigte.
- Das ganz normale Wochenarbeitszeit-Modell für Beschäftigte, die überwiegend nicht vorstellungs- und probenbezogen arbeiten.
Nach dem Teil- und Befristungsgesetz haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf Teilzeit. Im Bereich Solo ist Teilzeit zur Zeit schwer zu regeln, da es an einer Regelung zur Arbeitszeit fehlt und viele Aufgaben, wie Text lernen, nicht erfasst werden. Wie genau eine Regelung vereinbart wird, ist noch offen.
Eine Protokollnotiz also Bestandteil der tarifvertraglichen Regeln ist, lassen sich aus ihr auch unmittelbare und gegebenenfalls einklagbare tarifliche Wirkungen herleiten. Deswegen ist Formulierung einer solchen Notiz besonders wichtig.
Der Deutsche Bühnenverein möchte mit uns als nächstes über eine Teilzeitregelung sprechen. Um Teilzeit zu regeln, muss zunächst klar sein, welche Arbeitszeit „geteilt“ werden kann. Da im NV Bühne bisher keine Arbeitszeit steht, bezieht man sich auf das Arbeitszeitgesetz, das besagt, dass wir durchschnittlich bis 48 Stunden wöchentlich arbeiten dürfen. 48 Stunden sind natürlich viel zu viel, deswegen wird als Richtwert eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 44 Stunden zugrunde gelegt. Das finden wir auch noch zuviel, denn andere Arbeitnehmer:innen arbeiten 39 Stunden in der Woche und wir möchten die NV Bühne-Beschäftigten nicht benachteiligen. Aber das ist dann eben Verhandlungssache.
Die 44 Stunden in der Protokollnotiz bedeuten nicht, dass jemand für seine Gage auch wirklich 44 Stunden arbeiten muss.