Dürfen wir jetzt streiken?

Nein. Denn solange die Gewerkschaften die Verhandlungen nicht als gescheitert erklären und den Tarifvertrag kündigen gilt die Friedenspflicht.

Deswegen haben die Gewerkschaften die Verhandlungen auch unterbrochen und nicht abgebrochen. Unter bestimmte Voraussetzung ist ein Warnstreik zulässig. Aber alle Beschäftigten, nicht nur die Gewerkschaftsmitglieder, dürfen Mobilisierungskampagnen und Informationsaktionen außerhalb ihrer Arbeitszeit machen, wie z.B. eine Ansage vor oder nach der Vorstellung. Solche Aktionen können sehr wirksam sein.

Wie geht es jetzt weiter?

Es wurde besprochen, dass der Deutsche Bühnenverein intern Rücksprache hält und man sich am 5. Juni in großer Besetzung (mit dem großen Tarifkommission) wieder trifft. Die Struktur des Bühnenvereins sieht vor, dass sie eine kleine Tarifkommission und eine große Tarifkommission haben. Die Gewerkschaften verhandeln grundsätzlich mit der kleinen Tarifkommission. Da die kleine Tarifauskommission des Bühnenvereins die Zwischenergebnisse mit dem großen Tarifkomission rückbespricht, ist es nun zu einer massiven Änderung der Zwischenergebnisse gekommen.

Warum wurden die Verhandlungen unterbrochen?

Nach intensiven und zunächst konstruktiv verlaufenen Tarifverhandlungen hat der Deutsche Bühnenverein als Arbeitgebervertretung in der letzten Runde am 25. April bereits erzielte Verhandlungsfortschritte wieder zurückgenommen.

Seit Oktober 2022 hatten sich die Tarifparteien aufeinander zubewegt und gemeinsam an einem neuen Arbeitszeitmodell gearbeitet, das der Theaterpraxis gerecht werden sollte – ein Modell, das sowohl den Schutz der Beschäftigten vor Überbeanspruchung als auch die Flexibilität des künstlerischen Produktionsprozesses gewährleisten würde.

In der letzten Verhandlungsrunde hat der Deutsche Bühnenverein die Arbeitnehmerseite jedoch überraschend mit neuen Bedingungen konfrontiert, u.a.

  • Tarifierung von 10 Stunden Arbeitszeit am Tag
  • Ermöglichung der wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 60 Stunden über mehrere Monate hinweg
  • Kein zeitnaher Ausgleich dieser Arbeitsbelastungen

Auf dieser Grundlage haben sich die Künstler:innen-Gewerkschaften gezwungen gesehen, die zweitägig angesetzten Verhandlungen zu unterbrechen.

Warum dauert das so lange?

An Tarifverhandlungen sind meist mehr als 20 Personen beteiligt. Gemeinsame Termine für die Meisten zu finden ist eine Herausforderung. Der größte Teil arbeitet ehrenamtlich, was die Terminfindung erschwert.

Es besteht bei NV-Bühne ein großer Reformbedarf. Die vielen komplexen Themen können nur nach und nach behandelt werden. Wir beeilen uns und arbeiten intern unter großem Druck.

Was wird mit aktuell mit dem Bühnenverein verhandelt?

Aktuell verhandeln die Gewerkschaften GDBA, VdO und BFFS mit dem Deutschen Bühnenverein über das Theater „Entlastung und Planbarkeit“. Konkret geht es um die Einführung eines neuen Arbeitszeitsmodells – wir nennen das Rahmenmodell. Desweiteren geht es um Probenregelungen, freie Tage Regelungen, Ruhezeitregelungen, Regelungen zu Wochenplänen, Tagesplänen, Regelungen zur Erreichbarkeit

Was fordert ihr für die freien Tage?

  1. Die freie Tage Regelung soll für alle verständlich und gleich sein.
  2. Die freie Tage Regelung aus der Sonderregelung Chor (NV Bühne §74) soll übernommen und angepasst werden
  3. Einen freien Werktag pro Kalenderwoche und einen halben freien Tag je Woche
  4. Zwischen den freien Werktagen dürfen nicht mehr als zehn Arbeitstage liegen
  5. Nach einem halben freien Tag darf nicht länger als vier Stunden gearbeitet werden
  6. Für das Arbeiten an einem Wochenfeiertag fordern wir einen freien Werktag innerhalb von vier Wochen als Ersatz
  7. Die freien Tage müssen drei Monate im Voraus bekannt gegeben werden
  8. Der 1. Mai und 24. Dezember sollen dienstfrei sein
  9. Spätestens jede 3. Kalenderwoche soll es 1,5 zusammenhängende freie Tage geben
  10. Jedem steht ein freies Wochenende pro Monat zu (ganzer Samstag, ganzer Sonntag)

 

Welche Ruhezeitenregelungen stell ihr euch vor?

4 Std.                            zwischen zwei Proben
5 Std.                            vor Haupt- und Generalproben
4 Std.                            zwischen Vorstellungen, Vormittagsvorstellung und Probe
5 ½ Std.                         für Solo vor großen Partien/Rollen
5 ½ Std.                         für Opernchor vor großen Choropern
5 ½ Std.                        für Tanz: wenn es sich ausschließlich um eine Ballettvorstellung handelt

Ausgleich bei Verkürzung der Ruhezeiten
1/3 Tagesgage                   Verkürzung der Ruhezeit um 1 Stunde
2/3 Tagesgage                   Verkürzung um 2 Stunden