4 Std. zwischen zwei Proben
5 Std. vor Haupt- und Generalproben
4 Std. zwischen Vorstellungen, Vormittagsvorstellung und Probe
5 ½ Std. für Solo vor großen Partien/Rollen
5 ½ Std. für Opernchor vor großen Choropern
5 ½ Std. für Tanz: wenn es sich ausschließlich um eine Ballettvorstellung handelt
Ausgleich bei Verkürzung der Ruhezeiten
1/3 Tagesgage Verkürzung der Ruhezeit um 1 Stunde
2/3 Tagesgage Verkürzung um 2 Stunden
39 Stunden pro Woche, mit der Möglichkeit, die Arbeit auf bis zu 44 Stunden auszuweiten. Die Überstunden müssen innerhalb von 4 Wochen ausgeglichen werden, damit der Erholungseffekt wirksam wird.
Wir schlagen Folgendes vor:
1 Rahmen = 4 Std.
2 Rahmen = max. 7 Std.
Max. 2 Rahmen pro Tag
Max. 10 Rahmen pro Woche für Solobeschäftigte
Max. 8 Rahmen pro Woche für Opernchor und Tanz
Aktuell diskutieren wir zwei Modelle:
- Das Rahmen-Modell, es operiert mit Einsatz-Rahmen für tagesplanabhängig Beschäftigte.
- Das ganz normale Wochenarbeitszeit-Modell für Beschäftigte, die überwiegend nicht vorstellungs- und probenbezogen arbeiten.
Aktuell verhandeln wir das Thema „Entlastung und Planbarkeit“ – also Arbeitszeiten. Der Deutsche Bühnenverein möchte eine Teilzeitregelung und hat dafür eine weitere Erhöhung der Einstiegsgage in Aussicht gestellt. Um festzulegen, was eine Teilzeitbeschäftigung ist, müssen wir zunächst herausfinden, was eine Vollzeitbeschäftigung ist, welche Arbeitszeitmodelle wir zugrunde legen und für welche Beschäftigte was gilt. Für Menschen, die im Büro arbeiten, kann man unproblematisch die Arbeitszeit erfassen. Für Menschen, die mit Vor- und Nachbereitungen für ihre angewiesene Arbeit befasst sind, eignet sich eine Pauschalierung in Zeitrahmen besser. Außerdem geht es uns um die Themen Ruhezeiten und eine Anpassung der Regelung für freie Tage sowie das Abschaffen der Erreichbarkeitspflicht. Wir möchten außerdem, dass der 1. Mai und der 24. Dezember dienstfrei sind.