Dürfen wir jetzt streiken?

Nein. Denn solange die Gewerkschaften die Verhandlungen nicht als gescheitert erklären und den Tarifvertrag kündigen gilt die Friedenspflicht.

Deswegen haben die Gewerkschaften die Verhandlungen auch unterbrochen und nicht abgebrochen. Unter bestimmte Voraussetzung ist ein Warnstreik zulässig. Aber alle Beschäftigten, nicht nur die Gewerkschaftsmitglieder, dürfen Mobilisierungskampagnen und Informationsaktionen außerhalb ihrer Arbeitszeit machen, wie z.B. eine Ansage vor oder nach der Vorstellung. Solche Aktionen können sehr wirksam sein.

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