- Die freie Tage Regelung soll für alle verständlich und gleich sein.
- Die freie Tage Regelung aus der Sonderregelung Chor (NV Bühne §74) soll übernommen und angepasst werden
- Einen freien Werktag pro Kalenderwoche und einen halben freien Tag je Woche
- Zwischen den freien Werktagen dürfen nicht mehr als zehn Arbeitstage liegen
- Nach einem halben freien Tag darf nicht länger als vier Stunden gearbeitet werden
- Für das Arbeiten an einem Wochenfeiertag fordern wir einen freien Werktag innerhalb von vier Wochen als Ersatz
- Die freien Tage müssen drei Monate im Voraus bekannt gegeben werden
- Der 1. Mai und 24. Dezember sollen dienstfrei sein
- Spätestens jede 3. Kalenderwoche soll es 1,5 zusammenhängende freie Tage geben
- Jedem steht ein freies Wochenende pro Monat zu (ganzer Samstag, ganzer Sonntag)