Eine Protokollnotiz also Bestandteil der tarifvertraglichen Regeln ist, lassen sich aus ihr auch unmittelbare und gegebenenfalls einklagbare tarifliche Wirkungen herleiten. Deswegen ist Formulierung einer solchen Notiz besonders wichtig.
Der Deutsche Bühnenverein möchte mit uns als nächstes über eine Teilzeitregelung sprechen. Um Teilzeit zu regeln, muss zunächst klar sein, welche Arbeitszeit „geteilt“ werden kann. Da im NV Bühne bisher keine Arbeitszeit steht, bezieht man sich auf das Arbeitszeitgesetz, das besagt, dass wir durchschnittlich bis 48 Stunden wöchentlich arbeiten dürfen. 48 Stunden sind natürlich viel zu viel, deswegen wird als Richtwert eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 44 Stunden zugrunde gelegt. Das finden wir auch noch zuviel, denn andere Arbeitnehmer:innen arbeiten 39 Stunden in der Woche und wir möchten die NV Bühne-Beschäftigten nicht benachteiligen. Aber das ist dann eben Verhandlungssache.
Die 44 Stunden in der Protokollnotiz bedeuten nicht, dass jemand für seine Gage auch wirklich 44 Stunden arbeiten muss.