4 Std. zwischen zwei Proben
5 Std. vor Haupt- und Generalproben
4 Std. zwischen Vorstellungen, Vormittagsvorstellung und Probe
5 ½ Std. für Solo vor großen Partien/Rollen
5 ½ Std. für Opernchor vor großen Choropern
5 ½ Std. für Tanz: wenn es sich ausschließlich um eine Ballettvorstellung handelt
Ausgleich bei Verkürzung der Ruhezeiten
1/3 Tagesgage Verkürzung der Ruhezeit um 1 Stunde
2/3 Tagesgage Verkürzung um 2 Stunden